Der exklusive Sportwagen oder doch die größere Familienkutsche? Wie auch immer Sie Gas geben möchten, mit Leasing kommen Sie Ihrem Traum auf Rädern rasch näher.
Individuelle Finanzierung von Neu- und Gebrauchtwagen
Leasing ist eine Finanzierungsform, bei der ein Leasinggeber ein Objekt finanziert und dem Leasingnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlässt. Dafür werden regelmäßige Leasingentgelte bezahlt. Nach Ablauf des Vertrags bestehen je nach Vertragsmodell unterschiedliche Möglichkeiten, beispielsweise die Rückgabe oder Übernahme des Leasingobjekts. Fahrzeugleasing ist die bekannteste Form des Leasings.
Der Ratenkauf, der in der easyleasing als "easyKauf" bezeichnet wird, ist ein Abzahlungsgeschäft zur Finanzierung von Gebrauchtwagen und Neuwagen. Das Fahrzeug wird zu Vertragsbeginn an den Kunden verkauft und in monatlichen Raten abbezahlt. Während der Laufzeit wird entweder der Gesamtfinanzierungsbetrag getilgt oder eine erhöhte Schlussrate vereinbart. Das Fahrzeug gehört steuerrechtlich von Beginn an dem Kunden; nach Zahlung aller Raten geht es auch zivilrechtlich in sein Eigentum über.
Bei fix verzinsten Verträgen erfolgt während der Vertragslaufzeit keine Ratenanpassung. Bei variabel verzinsten Verträgen erfolgt eine Ratenanpassung gem. den im Vertrag verankerten Bedingungen.
Die Laufzeit ist von der voraussichtlichen Nutzungsdauer bzw. Ihrer Wunschrate abhängig. Wir empfehlen Laufzeiten zwischen 24 und 60 Monaten (PKW steuerlich möglich auch bis zu 86 Monaten).
Eigenmittel können bis zu 50% des Netto-Barzahlungspreises betragen. Eine Vorauszahlung kann bis zu 30% des Brutto-Barzahlungspreises betragen und reduziert die monatlichen Leasingentgelte.
Ein Depot kann bis zu 50% des Netto-Barzahlungspreises betragen, bei einem variablen Depot verringert dies die laufende monatliche Belastung, während das fixe Depot auf Ihren Wunsch die Restwertzahlung reduziert.
Eigenmittel sind in Form einer Vorauszahlung möglich. Für diese Vorauszahlung gibt es keine Obergrenze.
Die Leasinggesellschaft ist zivilrechtliche Eigentümerin des Leasingobjekts, der Leasingnehmer nutzt das Leasingobjekt gegen ein vereinbartes Entgelt.
Das Fahrzeug wird auf Ihren Namen oder auf Ihren Wunsch auch auf Dritten angemeldet.
Um Sie vor ungeplanten Vermögenschäden (Totalschaden, Diebstahl) zu bewahren, legen wir Ihnen nahe eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Auslandsfahrten sind zulässig, doch haben Sie dabei alle rechtlichen Regelungen (z.B. Gebiet der Versicherungsdeckung, etc.) zu beachten und tragen das Risiko.
Ja, aber die Verantwortung bleibt als Leasingnehmer bei Ihnen.
Bei variabel verzinsten Verträgen wird die Zinshöhe durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können die variabel vereinbarten Zinsen 4-mal jährlich (01.02., 01.05., 01.08., 01.11.), an die Schwankungen des 3-Monats-EURIBOR angepasst werden.
Bitte mailen Sie die Finanzierungsdaten (Fahrzeug, Baujahr, Laufzeit, Eigenleistung, Schlusszahlung) an bdbsupport@easyleasing.at.
Sie erhalten eine Vorschreibung und das Fahrzeugdokument (COC-Papier/Datenblatt samt Zulassungsschein) zur treuhändigen Verwahrung. Das Fahrzeugdokument beinhaltet einen Eigentumsstempel.
Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeugdokument von Ihnen sorgfältig zu verwahren ist und nur mit unserer schriftlichen Zustimmung herausgegeben werden darf.
Bitte senden Sie eine E-Mail an bo@easyleasing.at - wir senden Ihnen unsere Zustimmung (Vollmacht) zur Erstellung eines Duplikats.
Da das Leasingfahrzeug in unserem Eigentum steht, müssen Sie vor weitreichenden Veränderungen/Umbauten unsere Zustimmung einholen. Kleine Adaptionen, wie beispielsweise Alufelgen, können Sie auch ohne Rücksprache vornehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeugdokumente von Ihnen sorgfältig zu verwahren sind und nur mit unserer schriftlichen Zustimmung herausgegeben werden dürfen.
Wenn Sie Ihr Leasingobjekt zurückgeben möchten, kontaktieren Sie bitte unser Verwertungsteam unter verwertung@easyleasing.at. Wir informieren Sie über die weiteren Schritte und die verfügbaren Optionen.
Beim easyKauf ist eine Rückgabe des Fahrzeugs grundsätzlich nicht vorgesehen, da Sie das Fahrzeug bereits zu Vertragsbeginn gekauft haben.
Variabel verzinste Verträge unterliegen dem 3-Monats-EURIBOR und können, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bei Schwankungen 4-mal jährlich angepasst werden. Der 3-Monats-EURIBOR ist jener Zinssatz zu dem europäische Banken einander Kredite gewähren; dieser Zinssatz wird durch die Inflation beeinflusst.
Leasingentgelt und Restwert werden bei Vertragsabschluss vereinbart. Ob eine spätere Anpassung möglich ist, hängt von den individuellen Bedingungen ab. Gerne prüfen wir die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall. Wenden Sie sich bitte an: bo@easyleasing.at
Nein, das ist leider nicht möglich.
Ja, Verbraucher können grundsätzlich eine Vertragsänderung beantragen. Ob die Rate oder die Restzahlung angepasst werden kann, wird individuell geprüft. Bitte wenden Sie an: bo@easyleasing.at
Bitte senden Sie uns in diesem Fall eine E-Mail an mahnung@easyleasing.at. Unser Team wird Ihr Anliegen prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Leider können wir Ihnen keine Zahlscheine zur Verfügung stellen. Sie können jeden Blankozahlschein für Ihre Überweisung verwenden.
Teilrückzahlungen sind bei Leasingverträgen nicht möglich.
Bei einem easyKauf-Konsumenten-Vertrag sind Teilrückzahlungen möglich. Die damit verbundene Vertragsanpassung führen wir kostenlos durch.
Das Leasingentgelt wird unter anderem durch den Barzahlungspreis des Leasingobjekts, die Höhe der Eigenmittel, die Vertragslaufzeit, den Restwert und den Zinssatz bestimmt. Je nach Ausgestaltung dieser Faktoren kann das monatliche Entgelt höher oder niedriger ausfallen.
Die easyKauf-Rate ergibt sich aus dem Barzahlungspreis des Fahrzeugs, der Laufzeit, dem Zinssatz, einer allfälligen Vorauszahlung und einer möglichen Restzahlung. Diese Faktoren bestimmen gemeinsam die Höhe der monatlichen Rate.
Die für Sie komfortableste Art, Ihre Leasingentgelte oder easyKauf-Raten zu bezahlen wäre per SEPA-Lastschrift.
Neben dem Leasingentgelt/der easyKauf-Rate können je nach Finanzierungsobjekt und Vertragsgestaltung weitere externe Kosten anfallen. Dazu zählen beispielsweise:
Versicherungsprämien (z. B. Haftpflicht- oder Kaskoversicherung)
Steuern und Abgaben
Kosten für Wartung, Service und Reparaturen
Betriebskosten (z. B. Treibstoff oder Strom bei Fahrzeugen)
Zusätzlich können Entgelte seitens easyleasing, beispielsweise für Vertragsänderungen oder besondere Zusatzleistungen, anfallen. Bei Leasingverträgen fällt darüber hinaus die gesetzliche Rechtsgeschäftsgebühr an.
Eine Übersicht aller Leistungen und Entgelte finden Sie in unserem Leistungskatalog.
Wenden Sie sich bitte an eine autorisierte Werkstatt Ihres Vertrauens und veranlassen die fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges. Die Kosten dafür deckt im Falle einer Kaskoversicherung Ihre Versicherung, bzw. wenn keine Versicherungsdeckung vorhanden, haben Sie die Reparaturkosten zu tragen.
Bitte mailen Sie Ihren Meldezettel bzw. Ihre Heirats-/Scheidungsurkunde an bo@easyleasing.at.
Im Download Center finden Sie ein SEPA-Formular zum Downloaden. Bitte übermitteln Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular per E-Mail an bo@easyleasing.at.
Im Falle eines Wohnsitzwechsels ins Ausland, verlagert sich der steuerliche Leistungsort und der Vertrag muss vorzeitig beendet werden.
Eine Vertragsübernahme zwischen Konsumenten (Privatkunden) ist aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.
Umstieg auf ein neues Leasingfahrzeug
Rückstellung des Leasingfahrzeuges
Alternativ zu der Rückstellung des Fahrzeuges kann auch im beiderseitigen Einvernehmen eine Verlängerung des Vertrages oder ein Ankauf des Fahrzeuges erfolgen
Als Privatkunde steht Ihnen das jederzeitige Kündigungsrecht zu. Nach Fahrzeugrückstellung verrechnen wir Ihnen die Differenz zwischen Auflösungswert und Verwertungserlös.
Nach Erhalt des unterfertigten „Ansuchens um vorzeitige Beendigung“ und Eingang des offenen Gesamtbetrages senden wir Ihnen eine Eigentumslöschungserklärung; diese gilt als Eigentumsnachweis.
Nach Eingang der Restzahlung auf unserem Konto senden wir Ihnen eine Eigentumslöschungserklärung; diese gilt als Eigentumsnachweis.
Im Falle einer Vertragsbeendigung knapp vor Monatsende, kann es zu Überschneidungen kommen. Wir überweisen Ihnen diese zu viel bezahlte Rate Mitte des Monats auf Ihr Konto. Bitte NICHT die Abbuchung durch Ihre Bank rückholen lassen, hierbei entstehen Fremdbank-Spesen, welche wir Ihnen anlasten müssten.
Die geleistete Vorauszahlung wurde bereits bei der Kalkulation des Leasingentgelts berücksichtigt, somit erfolgt keine abermalige Berücksichtigung im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung.
In beiderseitigem Einvernehmen ist der Ankauf des Fahrzeuges möglich.
Auf Anfrage berechnen wir den Auflösungsbetrag, bitte wenden Sie sich an bo@easyleasing.at.