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Alle Fragen und Antworten auf einen Blick

 

Beim Leasing handelt es sich um eine Art Mietverhältnis, das zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer besteht. Die bekannteste Form ist wohl das Auto-Leasing, eine Variante der KFZ-Finanzierung. Dabei wird ein bestimmtes Objekt - in diesem Fall eben ein Fahrzeug, vom Leasinggeber finanziert und dem Leasingnehmer innerhalb einer bestimmten Laufzeit uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug leistet der Leasingnehmer monatliche Zahlungen, sogenannte Leasingraten. Manchmal wird zu Beginn dieses Verhältnisses auch eine Art Anzahlung - die Leasingsonderzahlung geleistet. Nach Ablauf des Leasingvertrags kann der Leasingnehmer entscheiden, ob er das Auto zurückgeben möchte, oder kauft, indem er eine letzte Zahlung vornimmt, um den Restwert zu begleichen. Danach geht es in seinen Besitz über.

Bei fix verzinsten Verträgen erfolgt während der Vertragslaufzeit keine Ratenanpassung. Bei variabel verzinsten Verträgen erfolgt eine Ratenanpassung gem. den im Vertrag verankerten Bedingungen.

Die Laufzeit ist von der voraussichtlichen Nutzungsdauer bzw. Ihrer Wunschrate abhängig. Wir empfehlen Laufzeiten zwischen 24 und 60 Monaten (PKW steuerlich möglich auch bis zu 86 Monaten).

Eigenmittel sind bis zu 50% der Nettoanschaffungskosten möglich; eine Vorauszahlung bzw. variables Depot reduziert Ihre monatliche Belastung, das stehende Depot reduziert auf Wunsch Ihre Restwertzahlung.

Die Leasinggesellschaft ist zivilrechtliche Eigentümerin des Leasingobjekts, der Leasingnehmer nutzt das Leasingobjekt gegen ein vereinbartes Entgelt.

Das Fahrzeug wird auf Ihren Namen oder auf Ihren Wunsch auch auf Dritten angemeldet.

Um Sie vor ungeplanten Vermögenschäden (Totalschaden, Diebstahl) zu bewahren, legen wir Ihnen nahe eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Bitte senden Sie eine E-Mail an typenscheine@easyleasing.at - wir senden Ihnen unsere Zustimmung (Vollmacht) zur Erstellung eines Duplikats.

Das Duplikat kann in jeder Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzbundeslandes (letzter Ort der Zulassung) kostenlos beantragt werden.

Auslandsfahrten sind zulässig, doch haben Sie dabei alle rechtlichen Regelungen (z.B. Gebiet der Versicherungsdeckung, etc.) zu beachten und tragen das Risiko.

Da das Leasingfahrzeug in unserem Eigentum steht, müssen Sie vor weitreichenden Veränderungen/Umbauten unsere Zustimmung einholen. Kleine Adaptionen, wie beispielsweise Alufelgen, können Sie auch ohne Rücksprache vornehmen.

Ja, aber die Verantwortung bleibt als Leasingnehmer bei Ihnen.

Bei variabel verzinsten Verträgen wird die Zinshöhe durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können die variabel vereinbarten Zinsen 4-mal jährlich (01.02., 01.05., 01.08., 01.11.), an die Schwankungen des 3-Monats-EURIBOR angepasst werden.

Bitte mailen Sie die Finanzierungsdaten (Fahrzeug, Baujahr, Laufzeit, Eigenleistung, Schlusszahlung) an auto@easyleasing.at.

Sie erhalten eine Vorschreibung und das Fahrzeugdokument (COC-Papier/Datenblatt samt Zulassungsschein) zur treuhändigen Verwahrung. Das Fahrzeugdokument beinhaltet einen Eigentumsstempel.

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeugdokument von Ihnen sorgfältig zu verwahren ist und nur mit unserer schriftlichen Zustimmung herausgegeben werden darf.

Leider können wir Ihnen keine Zahlscheine zur Verfügung stellen. Sie können jeden Blankozahlschein für Ihre Überweisung verwenden.

Bei einem Leasingvertrag ist keine Teilrückzahlung möglich.

Handelt es sich um einen easykauf-Konsumenten-Vertrag, ist eine Teilrückzahlung zulässig und werden wir die Vertragsanpassung kostenfrei durchführen.

Variabel verzinste Verträge unterliegen dem 3-Monats-EURIBOR und können, gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bei Schwankungen 4-mal jährlich angepasst werden. Der 3-Monats-EURIBOR ist jener Zinssatz zu dem europäische Banken einander Kredite gewähren; dieser Zinssatz wird durch die Inflation beeinflusst.

Wenden Sie sich bitte an eine autorisierte Werkstatt Ihres Vertrauens und veranlassen die fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges. Die Kosten dafür deckt im Falle einer Kaskoversicherung Ihre Versicherung, bzw. wenn keine Versicherungsdeckung vorhanden, haben Sie die Reparaturkosten zu tragen.

Bitte mailen Sie Ihren Meldezettel bzw. Ihre Heirats-/Scheidungsurkunde an bo@easyleasing.at.

Unter der Rubrik „Download Center“ finden Sie ein SEPA-Formular zum Downloaden. Bitte übermitteln Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Formular per E-Mail an bo@easyleasing.at.

Im Falle eines Wohnsitzwechsels ins Ausland, verlagert sich der steuerliche Leistungsort und der Vertrag muss vorzeitig beendet werden.

Eine Vertragsübernahme zwischen Konsumenten (Privatkunden) ist aus Gewährleistungsgründen nicht möglich.

  • Umstieg auf ein neues Leasingfahrzeug
  • Rückstellung des Leasingfahrzeuges
  • Alternativ zu der Rückstellung des Fahrzeuges kann auch im beiderseitigen Einvernehmen eine Verlängerung des Vertrages oder ein Ankauf des Fahrzeuges erfolgen

Als Privatkunde steht Ihnen das jederzeitige Kündigungsrecht zu. Nach Fahrzeugrückstellung verrechnen wir Ihnen die Differenz zwischen Auflösungswert und Verwertungserlös.

Nach Erhalt des unterfertigten „Ansuchens um vorzeitige Beendigung“ und Eingang des offenen Gesamtbetrages senden wir Ihnen eine Eigentumslöschungserklärung; diese gilt als Eigentumsnachweis.

Nach Eingang der Restzahlung auf unserem Konto senden wir Ihnen eine Eigentumslöschungserklärung; diese gilt als Eigentumsnachweis.

Im Falle einer Vertragsbeendigung knapp vor Monatsende, kann es zu Überschneidungen kommen. Wir überweisen Ihnen diese zu viel bezahlte Rate Mitte des Monats auf Ihr Konto. Bitte NICHT die Abbuchung durch Ihre Bank rückholen lassen, hierbei entstehen Fremdbank-Spesen, welche wir Ihnen anlasten müssten. 

Die geleistete Vorauszahlung wurde bereits bei der Kalkulation des Leasingentgelts berücksichtigt, somit erfolgt keine abermalige Berücksichtigung im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung. 

In beiderseitigem Einvernehmen ist der Ankauf des Fahrzeuges möglich.

Auf Anfrage berechnen wir den Auflösungsbetrag, bitte wenden Sie sich an bo@easyleasing.at.